Geschäftsordnung
des Fördervereins des Sinfonischen Blasorchesters und seines Nachwuchsorchesters in Dresden e.V.
Die Geschäftsordnung regelt die Einzelheiten des Vereinslebens und besteht aus folgenden Teilen:
- Wahlordnung
- Beitragsordnung
Sie kann bei Notwendigkeit verändert oder ergänzt werden, muss aber von der Mitgliederversammlung bestätigt werden.
Vorliegende Geschäftsordnung wurde am 24.03.03 von der Mitgliederversammlung bestätigt.
Wahlordnung
- Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Der Vorsitzende wird vom Vorstand selbst bestimmt.
Beitragsordnung
- Der Förderverein erhebt von seinen Mitgliedern einen Beitrag. Die monatliche Beitragshöhe ist wie folgt geregelt:
- Mitglieder 2,-€ monatlich, also 24,-€ jährlich
- Orchestermitglieder zahlen 1,-€ monatlich, also 12,-€ jährlich
- Fördermitglieder zahlen mindestens 2,-€ monatlich, eine Erhöhung des Betrages ist möglich.
- Der Beitrag ist als Jahresbeitrag bis zum 31.01. des jeweiligen Geschäftsjahres fällig und auf das Vereinskonto zu zahlen.
Dresden, den 24.03.03
gez. Mäser
Vorsitzende
